1. Preise u. Bezahlung
Alle Preise sind freibleibend und exklusive Mehrwertsteuer. Anfallende Transportkosten sind vom Käufer zu tragen. Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ab Bestellung. Der Kaufpreis ist binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe der banküblichen Zinsen zu verrechnen. Sämtliche Spesen u. Bearbeitungsgebühren hat der Kunde zu tragen.
2. Erfüllungsort. Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Zahlungen, sowie zur Entscheidung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich das am Sitz unseres Unternehmens der Fa. Zerob® in Ternberg, OÖ, zuständige Gericht Steyr zuständig. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN -Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
3. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Sollte die Pfändung des der Fa. Zerob® gehörenden Liefergegenstandes durch Dritte verursacht werden, hat der Käufer auf das Eigentum bzw. Miteigentum der Fa. Zerob® aufmerksam zu machen und der Fa. Zerob® unverzüglich schriftlich mitzuteilen, unter Anführung der Daten wie Gerichtszahl, Pfändungstag, betreibender Gläubiger, dessen Anwalt, betriebene Forderung usw. Alle mit der Wahrung des Eigentums der Fa. Zerob® verbundenen Kosten hat der Käufer zur Gänze zu ersetzen.
4. Gewährleistung und Schadenersatz
Die Ware ist nach der Anlieferung zur Baustelle unverzüglich zu prüfen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich spätestens vor Einbau der Ware schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden Rücksendungen von Waren bedürfen in jedem Fall des schriftlichen Einverständnisses. Wenn seitens des Käufers Änderungen oder Reparaturen am Liefergegenstand oder dessen Teilen erfolgt sind, wird nicht mehr Gewähr geleistet. Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf den Ersatz der mangelhaft gelieferten Waren. Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig (zumindest innerhalb der Gewährleistungsfrist) erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Käufer nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist Zerob® vorher Gelegenheit zur Verbesserung, zum Austausch oder zur Vertragswandlung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, wobei der Mangel vom Käufer, in der Zeit von 6 Monaten nach Gefahrenübergang, nachzuweisen ist. Die Behebung kann nach unserer Wahl jedenfalls auch durch Austausch der mangelhaften Sache in angemessener Frist erfolgen. Der Anspruch auf Preisminderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls 2 Jahre nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Lagerung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung, sowie unsachgemäßer Eingriffe des Bestellers oder Dritter. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche verjähren nach 2 Jahren ab Erhalt der Lieferung. Eine Haftung für Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Zerob® haftet nicht für sonstige Schadensersatzansprüche.
6. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung" im Sinne des Produkthaftungsgesetzes gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.